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Betriebsanweisung |
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Mitgängerflurförderzeug HC
110 mit Seitenschubgerät |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das sichere Bestücken des
Schwerlastregals in der Weißen Ware mit dem
Mitgängerflurförderzeug (Elektro-Ameise) unter Nutzung des
Seitenschubgerätes. (gilt
ausschließlich in Verbindung mit Jungheinrich HC 110) |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Verletzungen,
insbesondere der Füße, durch Anfahren von Personen ·
Bei
unsachgemäßen Gebrauch Quetschungen der Hand und Finger ·
Schwere
Quetschungen durch umkippendes Flurförderzeug. ·
Quetschgefahr
zwischen Flurförderfahrzeug und festen Teilen der Umgebung ·
Quetschgefahr
zwischen hydraulisch gesteuerten und festen Bauteilen am Fahrzeug und bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. ·
Prellungen
und Brüche durch Herabfallen von Lasten. ·
Beschädigungen
von Gegenständen. |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein ·
Das
selbständige Bedienen des Seitenschubgerätes darf nur durch
geschultes und unterwiesenes Personal erfolgen ·
Das
Gerät ist nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der
Betriebsanleitung des Herstellers zu bedienen ·
Das
Mitgängerflurförderzeug mit dem Seitenschubgerät darf nur von
Mitarbeitern bedient werden, die hierfür von der
Geschäftsführung einen schriftlichen Fahrauftrag erhalten haben. ·
Das
Seitenschubgerät ist nur im Zusammenhang mit dem
Mitgängerflurförderzeug HC 110 der Firma Jungheinrich unter
Beachtung der entsprechenden Betriebsanleitung zulässig. ·
Zur Kennzeichnung der max.
zulässigen Hubhöhe von 2,10 m Oberkante Fußboden muss am
Hubgerüst des Mitgängerflurförderzeuges die mitgelieferte
Hubmastmarkierung nach Vorgabe in der Betriebsanleitung angebracht sein. ·
Die Standsicherheit der Regale muss jederzeit
gewährleistet sein u. regelmäßig überprüft werden. ·
Die Regalböden müssen mit
einer Aushebelsicherung gesichert sein ·
Das Regal muss mit der zulässigen
Flächenlast gekennzeichnet sein. ·
Weißware darf nur auf Paletten in
einwandfreiem Zustand transportiert und ins Regal gestellt werden. Vor jedem
Einsatz: ·
Kontrolle
des Flurförderzeugs auf erkennbare Sicherheitsmängel bei Bremsen,
Lenkung, Auffahrschutztaster, Leckagen in Hydraulik, Hubkettenspannung,
Durchgriffschutz am Hubmast, Gabelzinken auf Beschädigungen, Rollen
/Bereifung und Warneinrichtungen ·
Kontrolle
des Seitenschubgerätes auf erkennbare Sicherheitsmängel:
Verbindungsteile, Sicherungselemente, Befestigungselemente, Seitenrollen. ·
Das Seitenschubgerät muss immer
ordnungsgemäß komplett auf das Mitgängerflurförderzeug
montiert werden. (siehe Betriebsanleitung) ·
Überprüfung der Verriegelung
und Seitenführung des Seitenschubgerätes ·
Im Fallschatten darf sich keine Dritte
Person aufhalten, ggf. muss Bereich abgesperrt
werden. Die
Absperrung kann z. B. mittels rot-weißen Markierungsbands, Pylone oder
durch Mitarbeiter erfolgen. |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Beim Betrieb: ·
Jede Mitnahme und Auf- und
Abwärtsbefördern von Personen ist
verboten. ·
Zur Verfügung gestellte
Sicherheitsschuhe müssen benutzt werden. ·
Das Bestücken der Regale muss
immer durch 2 Personen erfolgen. - Eine
Person bedient die Schubstange des Seitenschubgerätes zum Einbringen der
Ware und sichert oder entsichert die Verriegelung. - Die Zweite Person bedient das
Mitgängerflurförderzeug und darf die Deichsel nicht verlassen, nach
erreichter Hubhöhe ist das Gerät abzuschalten. - Beide Personen müssen sich
unbedingt abstimmen. ·
Möglichst mit dem
Mitgängerflurförderzeug nicht rückwärts gehen. ·
Nur für Flurförderzeuge
freigegebene Verkehrswege befahren. ·
Verwendung nur auf ebenen und
waagerechten Fußböden (Kippgefahr). ·
Das Mitgängerflurförderzeug
ist mit montiertem Seitenschubgerät und aufgenommener Ware parallel an
die Regalwand heranzufahren, dabei darf der Abstand zwischen dem
Seitenschubgerät und der zu bestückenden Regalwand max. 15 cm
betragen. ·
Transport und Lastenaufnahme mit dem
Seitenschubgerät darf nur im arretierten Zustand mit den Gabelzinken von
Schubstange, Klinke und Verriegelung erfolgen. ·
Das montierte Seitenschubgerät mit
aufgenommener Ware darf zum Bestücken der Regale in den angehobenen
Zustand nur geringfügig verfahren werden. ·
Der Aufenthalt unter der angehobenen
Last ist verboten. ·
Das Seitenschubgerät nicht
über die zulässige Tragfähigkeit hinaus belasten (max. 100 kg) ·
Im Hebebereich dürfen sich keine
Hindernisse befinden: z.B. Lichtleisten, Sprinklerrohre. ·
Die max. Hubhöhe von 2,10 m ist zu
beachten (siehe Hubmastmarkierung) ·
Senkvorgang des Lastaufnahmemittels
(Gabel) durch den Bediener des Mitgängerflurförderzeuges erst
einleiten, wenn der Bediener des Seitenschubgerätes das Einrasten des
Gabelwagens in die Klinke nach abgeschlossenem Einstapeln mitgeteilt hat Nach Beendigung
der Arbeiten: ·
Mitgängerflurförderzeug
und/oder das Seitenschubgerät nicht auf Fluchtwegen und vor
Notausgängen abstellen ·
Mitgängerflurförderzeug
und/oder das Seitenschubgerät nicht als Hindernis in Verkehrswegen und
nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum abstellen ·
Mitgängerflurförderzeug vor
unbefugter Benutzung sichern durch Schlüssel
abziehen |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Bei Mängeln, die die Sicherheit
beeinträchtigen, z.B. Beschädigungen an der
Regaleinrichtung (Boden, Träger),
Arbeitsmittel sofort stillsetzen, Gefahrenstelle absichern und den Vorgesetzten |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/
Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle sind unverzüglich dem
Vorgesetzten zu melden: (
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6. Instandhaltung /
Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Mängel nur von autorisierter
Fachfirma beseitigen lassen ·
Mitgängerflurförderzeuge und
das Seitenschubgerät sind nach DGUV Vorschrift 68 (alt: BGV D 27) in
Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu
prüfen |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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