Betriebsanweisung

 

 

Mitgängerflurförderzeug HC 110 mit Seitenschubgerät

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das sichere Bestücken des Schwerlastregals in der Weißen Ware mit dem Mitgängerflurförderzeug (Elektro-Ameise) unter Nutzung des Seitenschubgerätes.

(gilt ausschließlich in Verbindung mit Jungheinrich HC 110)

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·    Verletzungen, insbesondere der Füße, durch Anfahren von Personen

·    Bei unsachgemäßen Gebrauch Quetschungen der Hand und Finger

·    Schwere Quetschungen durch umkippendes Flurförderzeug.

·    Quetschgefahr zwischen Flurförderfahrzeug und festen Teilen der Umgebung

·    Quetschgefahr zwischen hydraulisch gesteuerten und festen Bauteilen am Fahrzeug und bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.

·    Prellungen und Brüche durch Herabfallen von Lasten.

·    Beschädigungen von Gegenständen.

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

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Allgemein

·    Das selbständige Bedienen des Seitenschubgerätes darf nur durch geschultes und unterwiesenes Personal erfolgen

·    Das Gerät ist nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers zu bedienen

·    Das Mitgängerflurförderzeug mit dem Seitenschubgerät darf nur von Mitarbeitern bedient werden, die hierfür von der Geschäftsführung einen schriftlichen Fahrauftrag erhalten haben.

·    Das Seitenschubgerät ist nur im Zusammenhang mit dem Mitgängerflurförderzeug HC 110 der Firma Jungheinrich unter Beachtung der entsprechenden Betriebsanleitung zulässig.

·    Zur Kennzeichnung der max. zulässigen Hubhöhe von 2,10 m Oberkante Fußboden muss am Hubgerüst des Mitgängerflurförderzeuges die mitgelieferte Hubmastmarkierung nach Vorgabe in der Betriebsanleitung angebracht sein.

·    Die Standsicherheit der Regale muss jederzeit gewährleistet sein u. regelmäßig überprüft werden.

·    Die Regalböden müssen mit einer Aushebelsicherung gesichert sein

·    Das Regal muss mit der zulässigen Flächenlast gekennzeichnet sein.

·    Weißware darf nur auf Paletten in einwandfreiem Zustand transportiert und ins Regal gestellt werden.

Vor jedem Einsatz:

·   Kontrolle des Flurförderzeugs auf erkennbare Sicherheitsmängel bei Bremsen, Lenkung, Auffahrschutztaster, Leckagen in Hydraulik, Hubkettenspannung, Durchgriffschutz am Hubmast, Gabelzinken auf Beschädigungen, Rollen /Bereifung und Warneinrichtungen

·   Kontrolle des Seitenschubgerätes auf erkennbare Sicherheitsmängel: Verbindungsteile, Sicherungselemente, Befestigungselemente, Seitenrollen.

·   Das Seitenschubgerät muss immer ordnungsgemäß komplett auf das Mitgängerflurförderzeug montiert werden. (siehe Betriebsanleitung)

·   Überprüfung der Verriegelung und Seitenführung des Seitenschubgerätes

·    Im Fallschatten darf sich keine Dritte Person aufhalten, ggf. muss Bereich abgesperrt werden. Die Absperrung kann z. B. mittels rot-weißen Markierungsbands, Pylone oder durch Mitarbeiter erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Beim Betrieb:

·   Jede Mitnahme und Auf- und Abwärtsbefördern von Personen ist verboten.

·   Zur Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe müssen benutzt werden.

·   Das Bestücken der Regale muss immer durch 2 Personen erfolgen.

-       Eine Person bedient die Schubstange des Seitenschubgerätes zum Einbringen der Ware und sichert oder entsichert die Verriegelung.

-       Die Zweite Person bedient das Mitgängerflurförderzeug und darf die Deichsel nicht verlassen, nach erreichter Hubhöhe ist das Gerät abzuschalten.

-       Beide Personen müssen sich unbedingt abstimmen.

·   Möglichst mit dem Mitgängerflurförderzeug nicht rückwärts gehen.

·   Nur für Flurförderzeuge freigegebene Verkehrswege befahren.

·   Verwendung nur auf ebenen und waagerechten Fußböden (Kippgefahr).

·   Das Mitgängerflurförderzeug ist mit montiertem Seitenschubgerät und aufgenommener Ware parallel an die Regalwand heranzufahren, dabei darf der Abstand zwischen dem Seitenschubgerät und der zu bestückenden Regalwand max. 15 cm betragen.

·   Transport und Lastenaufnahme mit dem Seitenschubgerät darf nur im arretierten Zustand mit den Gabelzinken von Schubstange, Klinke und Verriegelung erfolgen.

·   Das montierte Seitenschubgerät mit aufgenommener Ware darf zum Bestücken der Regale in den angehobenen Zustand nur geringfügig verfahren werden.

·   Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten.

·   Das Seitenschubgerät nicht über die zulässige Tragfähigkeit hinaus belasten (max. 100 kg)

·   Im Hebebereich dürfen sich keine Hindernisse befinden: z.B. Lichtleisten, Sprinklerrohre.

·   Die max. Hubhöhe von 2,10 m ist zu beachten (siehe Hubmastmarkierung)

·   Senkvorgang des Lastaufnahmemittels (Gabel) durch den Bediener des Mitgängerflurförderzeuges erst einleiten, wenn der Bediener des Seitenschubgerätes das Einrasten des Gabelwagens in die Klinke nach abgeschlossenem Einstapeln mitgeteilt hat

Nach Beendigung der Arbeiten:

·   Mitgängerflurförderzeug und/oder das Seitenschubgerät nicht auf Fluchtwegen und vor Notausgängen abstellen

·   Mitgängerflurförderzeug und/oder das Seitenschubgerät nicht als Hindernis in Verkehrswegen und nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum abstellen

·   Mitgängerflurförderzeug vor unbefugter Benutzung sichern durch Schlüssel abziehen

 

 

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, z.B. Beschädigungen an der Regaleinrichtung (Boden, Träger), Arbeitsmittel sofort stillsetzen, Gefahrenstelle absichern und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Mängel nur von autorisierter Fachfirma beseitigen lassen

·         Mitgängerflurförderzeuge und das Seitenschubgerät sind nach DGUV Vorschrift 68 (alt: BGV D 27) in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: